FRANK RESCHREITER/STEPHANIE LAMPRECHT
Justizbehörde soll entscheiden, wer eingestellt werden kann - Rechtsexperten sind auf der Zinne
Sterbehilfe, Videoüberwachung - Justizsenator Roger Kusch (CDU) geht keinem Streit aus dem Weg. Sein neuester Coup: Ab dem 1. Dezember will Kusch (fast) allein entscheiden, wer in Hamburg Richter oder Staatsanwalt werden darf. Bisher bekommen die Präsidenten der Gerichte und die Oberstaatsanwältin alle Bewerbungen zu Gesicht, entscheiden mit, wer in die innere Wahl kommt. In Zukunft soll Kuschs Behörde die Bewerber im Voraus aussieben.
GAL-Justizexperte Till Steffen: "Es besteht die Gefahr, dass kritische und unabhängige Geister im Voraus aussortiert werden." Rechtsanwalt Gerhard Strate, Mitglied im Richterwahlausschuss: "Das ist eine politisch motivierte Intervention in das Auswahlverfahren für Richter." Die Richter sind auf der Zinne. Laut Grundgesetz sollen Gerichtspräsidenten und Oberstaatsanwaltschaft die Kandidaten für Richterposten vorschlagen. Wilhelm Rapp, Präsident des Oberlandesgerichts: "Dazu ist die volle Kenntnis des gesamten Bewerberfelds unerlässlich."
Die Gerichtspräsidenten sind nun "in großer Sorge", dass sie diese Aufgabe nach einer Vorauswahl der aus Sicht der Justizbehörde geeigneten Bewerber nicht mehr sachgerecht durchführen können.
Im Klartext: Die Richter fürchten, dass Kusch ihnen politisch genehme Kandidaten vorsetzt, während fachlich bessere Bewerber durch das Behördenraster fallen.
Justizstaatsrat Carsten Lüdemann versteht die Aufregung nicht: "Wir wollen das Verfahren optimieren." So könnten die Bewerber nach einem einheitlichen Qualitätsmaßstab ausgesucht werden.
Ressort: HH Hamburg
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