FRANK WIEDING
Wie legal ist ein »mobiler Kessel«?
Im Juni 1986 kesselte die Hamburger Polizei 800 friedliche Demonstranten auf dem Heiligengeistfeld ein - eindeutig rechtswidrig, wie später ein Gericht feststellte. Was die Polizei nicht davon abhielt, die Demonstration der Globalisierungsgegner gestern mit einem "mobilen Kessel" zu umzingeln. Mit so vielen Polizisten, wie man es in Hamburg noch nicht gesehen hat. So wird die Demonstrationsfreiheit ausgehöhlt, jeder Teilnehmer dieses Protestmarsches pauschal kriminalisiert, weil die Polizei durch ihre Einkesselung das Bild vermittelt: "Vorsicht, hier marschiert eine Horde Krawallmacher."
Dass der Veranstalter die Demo frühzeitig beendete, ist da nur die logische Konsequenz. Dabei hatte Innensenator Udo Nagel doch angekündigt, die friedlichen Teilnehmer des Protestes zu schützen. Nicht mehr als eine Absichtserklärung. Wann ist eine Demonstration noch eine Demonstration? Wie weit darf die Polizei gehen, um Straftaten aus einem Protestmarsch heraus zu verhindern? Es wäre gut, wenn sich mit diesen Fragen wieder ein Gericht beschäftigen würde. Bevor ein wichtiges Grundrecht noch mehr Schaden nimmt.
Ressort: BRENNPUNKT
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