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15.07.2008
ARCHIV: Vor Gericht
 

Drittes Urteil gegen den "Notwehr"-Polizisten

Eineinhalb Jahre Bewährung / Beamtenstatus weg

Eine unendliche Geschichte scheint zu Ende zu gehen: Der Polizist Wolfgang Sch. (46) ist gestern vom Landgericht wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Es ist bereits das dritte Urteil in dem langwierigen Verfahren (MOPO berichtete): Der Oberkommissar hatte bei der Verfolgung einer Bande einen Einbrecher ohne Vorwarnung in den Rücken geschossen. Später hatte er behauptet, aus Notwehr gehandelt zu haben; der Getötete war allerdings auch noch unbewaffnet. Im Jahr 2006 verurteilte das Landgericht Sch. bereits in einem zweiten Verfahren zu zwei Jahren auf Bewährung wegen Totschlags. Doch der Bundesgerichtshof kippte das Urteil später erneut wegen eines Verfahrenfehlers.

Bleibt das jetzige Urteil rechtskräftig, verliert Wolfgang Sch. seinen Beamtenstatus. Der seit 2004 suspendierte Beamte lebt mittlerweile in Bayern und bekommt jeden Monat 1500 Euro vom Staat.

Ressort: HH Hamburg


 

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