CHRISTIAN BURMEISTER
Grundrechte-Komitee kritisiert Polizeieinsatz / Heute Thema im Innenausschuss
Das Nachspiel um den Polizeieinsatz während des Antirassismus- und Klimacamps im August geht erneut in die "Verlängerung". Fast täglich hagelt es nun Kritik an der Einsatztaktik der Polizei. War es vor Kurzem noch "amnesty international" (MOPO berichtete), so hat sich jetzt das renommierte "Komitee für Grundrechte und Demokratie" zu Wort gemeldet.
Die Organisation - kürzlich mit der Theodor-Heuss-Medaille ausgezeichnet - wendet sich in einem Brief an Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU). Der hatte sich zwar "Nachhilfeunterricht in Sachen rechtsstaatlichem Handeln der Polizei" verbeten, muss nun aber erneut herbe Kritik einstecken: "Systematisch wurde das Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit im Kontext der vom Camp ausgehenden Demonstration missachtet", schreibt Komitee-Sprecher Prof. Dr. Peter Grottian. Die Organisation listet eine Reihe von Verfehlungen auf, derer sich die Polizei im August schuldig gemacht haben soll:
- Die willkürliche vorzeitige Auflösung der Demonstration am Flughafen am 22. August. Diese sei erfolgt, obwohl der Gesamteinsatzleiter gar nicht vor Ort gewesen sei.
- Übermäßige Gewalt gegen Demonstranten, speziell am 23. August in Moorburg, als Wasserwerfer und Schlagstöcke gegen Sitzblockierer eingesetzt wurden.
- Faustschläge gegen überwältigte Personen während des Stadtteilrundgangs am 25. August.
Das Komitee resümiert: "Polizeibeamte scheinen zu glauben, dass sie die Bestrafung ihnen nicht genehmen Verhaltens in die eigenen Hände nehmen dürften."
Morgen befasst sich der Innenausschuss mit dem Thema. Dann wird auch die Aufarbeitung möglicher Übergriffe durch die Polizei besprochen. Die Dienststelle Interne Ermittlungen der Polizei befasst sich momentan mit zehn Anzeigen im Zusammenhang mit dem Camp. Außerdem laufen drei Verfahren bei der Staatsanwaltschaft wegen Körperverletzung im Amt.
Die Linke-Abgeordnete Christiane Schneider hatte eine Anfrage an den Senat gestellt, gegen wie viele Polizisten wegen Körperverletzung ermittelt wird. Ergebnis: Seit 2003 sind sechs Bewährungsstrafen und eine Geldstrafe verhängt worden. Seit 2006 war kein Fall mehr vor Gericht. Schneider: "Amnesty hat recht: Wir brauchen dringend unabhängige Untersuchungsmechanismen."
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