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25.11.2009
ARCHIV: BETREUUNGSGELD NUR ALS GUTSCHEIN FÜR HARTZ-IV-EMPFÄNGER
 

Betreuungsgeld als Gutschein für Hartz-IV-Empfänger

CHRISTIAN BURMEISTER

Können sozial schwache Familien richtig mit Geld umgehen oder nicht? Darüber ist jetzt ein Streit entbrannt, bei dem Hamburgs Bürgermeister Ole von Beust (CDU) kräftig mitmischt.

BetreuungsgeldEs geht um das Vorhaben von Union und FDP, ab 2013 bundesweit das "Betreuungsgeld" einzuführen. Dieses soll allen Familien zugutekommen, die ihre Kinder zu Hause betreuen, statt sie in eine Kita zu schicken. Das Wunschprojekt der CSU war lange sogar in der Koalition umstritten. Doch jetzt entzündet sich der Streit nicht mehr an der grundsätzlichen, sondern an einer vermeintlich technischen Frage: Sollen Eltern die 150 Euro in Form von Bargeld erhalten oder besser in Form von Gutscheinen? Von Beust hatte sich als Erster der CDU-Landesfürsten deutlich in Position gebracht: "Aus großstädtischer Sicht ist ein Gutscheinmodell erheblich sinnvoller als eine Barauszahlung." Die unausgesprochene Befürchtung: Bar ausgezahltes Betreuungsgeld könnte seinen Zweck verfehlen - und bei Hartz-IV-Empfängern in Alkohol, Tabak und Elektronik fließen statt in das Wohlergehen der Kinder.

Das Gutscheinmodell, das von Beust unterstützt, könnte ein "Bildungsgutschein" sein. Dieser ließe sich dann beispielsweise für Bücher oder andere kindgerechte Angebote nutzen. Kritiker - vor allem aus der CSU - sehen darin allerdings eine unzulässige staatliche Bevormundung. Und auch viele Betroffene selbst sehen das Gutscheinmodell kritisch. Stephanie Müller (34), Mutter zweier Kinder (10 und 2 Jahre) aus Osdorf: "Es ist dreist, wie einer Gruppe der sinnige Umgang mit Geld abgesprochen wird. So etwas spaltet die Gesellschaft. Aber zum Beispiel alkoholkranke Reiche oder Pleitiers wie Frau Schickedanz traut man den Umgang mit Geld offenbar ohne Weiteres zu."

Auch die SPD in Hamburg zeigt sich irritiert. Carola Veit (SPD): "Hamburgs Sozialsenator will sich womöglich vom angekündigten Kita-Rechtsanspruch für Zweijährige verabschieden, während der Bürgermeister darüber nachdenkt, in welcher Form das Betreuungsgeld gezahlt werden soll. Der Zugang zu Einrichtungen der frühen Bildung und Betreuung muss gesichert werden - dann erübrigt sich diese Diskussion."

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