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26.11.2009
ARCHIV: Urteil
 

Haftstrafen für "Gangster-Mädchen"

Sie quälten und schlugen ihr junges Opfer und zwangen es zu sexuellen Handlungen: Nach der brutalen Demütigung einer 19 Jahre alten Mutter hat das Hamburger Landgericht am Montag zwei Jugendliche und einen jungen Mann zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, verhängten die Richter gegen die 16 Jahre alte Haupttäterin eine Jugendstrafe von zwei Jahren und acht Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung, besonders schwerer Nötigung, schwerer räuberischer Erpressung und schweren Raubs. Ihren 23 Jahre alten Begleiter schickten sie wegen derselben Vorwürfe für drei Jahre und zehn Monate in Haft. Eine dritte Angeklagte im Alter von 19 Jahren stuften sie als Mitläuferin ein und verurteilten sie zu einer zweijährigen Jugendstrafe auf Bewährung. Damit folgte das Gericht bei allen Angeklagten der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Nach Feststellung der Richter hatten die drei jungen Leute ihre 19 Jahre alte gemeinsame Bekannte im April dieses Jahres in deren Wohnung im Stadtteil Wilhelmsburg überfallen, mit Faustschlägen und einem Schlagstock traktiert und durch entwürdigende „Bestrafungen“ erniedrigt. Außerdem raubten sie ihr noch 50 Euro. Anlass für die brutale, nach Ansicht des Gerichts von der 16-Jährigen initiierten Aktion war offenbar ein banaler Streit zwischen dieser und dem Opfer.

Angeblich hatte die 19-Jährige das Gerücht verbreitet, dass das drei Jahre jüngere Mädchen Schuld am Ende ihrer Beziehung mit dem damals 22 Jahre alten Mitangeklagten gewesen sei. Daraufhin waren die beiden Frauen zunächst verbal aneinandergeraten und hatten sich in E- mails wechselseitig als „Huren“ beschimpft. Dann entschloss sich die 16-Jährige, ihre Kontrahentin zu überfallen und traf sich dafür mit dem jetzt 23-Jährigen und einer 19 Jahre alten weiteren Freundin.

Es sei ihr „nur um Erniedrigung“ gegangen, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung zu der Hauptangeklagten, die nach Darstellung eines psychiatrischen Gutachters zwar emotional gestört, aber voll schuldfähig ist. Die Verteidiger der 16-Jährigen und des 23 Jahre alten Mitangeklagten kündigten an, in Berufung zu gehen.

Fotostrecke: Die "Gangster-Mädchen" vor Gericht


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