STEPHANIE LAMPRECHT
Sarah T. (24) ist seit einem Unfall schwer behindert. Vor dem Hamburger Landgericht streitet sie mit der Generali-Versicherung um eine Millionen-Entschädigung - und wird hingehalten.
Ein grauenvoller Verkehrsunfall machte im Jahr 2004 aus der jungen Mutter Sarah T. (24) eine geistig und körperlich schwer behinderte Frau. Vor dem Hamburger Landgericht streitet sie mit der Generali-Versicherung um eine Millionen-Entschädigung (MOPO berichtete) - und wird hingehalten. Ihr Anwalt Jürgen Hennemann spricht von einer "Orgie der Verzögerung" und wirft dem Gericht vor, die Regeln der beschleunigten Prozessführung zu missachten und damit dem Erlass eines Grundsatzurteils auszuweichen.
Am 11. Juni 2009 schob Sarahs Mutter Brigitte T. (56) ihre Tochter im Rollstuhl in den Gerichtssaal. Die junge Frau, Mutter eines kleinen Sohnes, wird ihr Leben lang ein Pflegefall bleiben. Das sieht auch die Generali-Versicherung ein, die den Halter des Unfallautos versichert hat. Der Streitpunkt: Sarah möchte die Versicherungssumme auf einen Schlag ausgezahlt haben: 7,25 Millionen Euro, das wäre in Deutschland Rekord.
Die Generali besteht jedoch auf einer Rente. Sarahs Mutter hat Angst, dass sie dann um jede Anpassung, um jede Therapie ihrer Tochter streiten muss. Das Gesetz lässt Sarah die Wahl: Laut Paragraf 843 des Bürgerlichen Gesetzbuches kann ein Opfer seine Entschädigung als Einmalzahlung einfordern, wenn ein "wichtiger Grund" vorliegt.
Ein renommierter Gutachter der Berliner Humboldt-Universität hat kürzlich festgestellt, dass ein "wichtiger Grund" bereits dann vorliegt, wenn ein Geschädigter meint, dass sein Leben mit einer Kapitalzahlung besser verliefe. Sarahs millionenschwerer Prozessgegner zeigt sich davon unbeeindruckt. Die Generali verharrt seit jenem 11. Juni in Untätigkeit, schickt nicht einmal das im Gerichtssal zugesagte Vergleichsangebot. Sarahs Anwalt Hennemann: "Ich habe in vier Monaten nicht einmal einen Anruf erhalten."
Der Buchholzer Fachanwalt für Versicherungsrecht kritisiert die Richter der 2. Zivilkammer, die sich die Verzögerungstaktik der Generali bieten lassen: "Gegenüber der mächtigen Versicherungswirtschaft scheut zumindest diese Kammer eine klare Ansprache." Es gibt bisher kein Grundsatz-Urteil zur Frage, wann ein Geschädigter Anspruch auf eine volle Auszahlung der Schadenssumme hat. Hennemann glaubt den Grund dafür zu kennen: "Meist lenken die Versicherer kurz vor einer Verurteilung ein. Dadurch fängt jedes Opfer vor Gericht wieder bei null an und die Versicherung hat die Chance, dass der Geschädigte irgendwann zermürbt einer niedrigeren Abfindung zustimmt."
Im Fall Sarah T. ist ein Urteil nicht abzusehen. Das Gericht hat gerade einen Gutachter bestellt, der die Frage klären soll, ob Sarah angeschnallt war. Der Unfallwagen ist seit fünf Jahren verschrottet. Anwalt Hennemann hat den Sachverständigen bereits als befangen abgelehnt: "Wegen seiner Nähe zur Versicherungswirtschaft und weil er bereits in die Sache eingebunden ist." Sarah und ihre Mutter warten weiter.
Zitat:
"Ich habe seit Juni nicht mal einen Anruf von der Generali erhalten"
Sarahs Anwalt Hennemann
"Die Kammer scheut eine klare Ansage gegen die Versicherung"
Sarahs Anwalt Hennemann
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