Weil er die versprochene Rendite für das angelegte Geld nicht zahlen wollte, hatten fünf Senioren im Juni 2009 ihren Anlageberater entführt. Heute beginnt der Prozess gegen das Rentner-Quintett.
Zwei Rentner-Ehepaare und ein Komplize müssen sich von diesem Montag an wegen Geiselnahme vor Gericht verantworten. Dem Quintett im Alter zwischen 60 und 79 Jahren wird vorgeworfen, einen Finanzberater im Juni 2009 entführt und im Keller eines Hauses nahe dem Chiemsee als Geisel genommen zu haben. Der 56-Jährige sollte so zur Rückzahlung von fast 2,5 Millionen Euro verlorener Geldanlagen gezwungen werden. Nach drei Tagen wurde das Opfer von einem Sondereinsatzkommando der Polizei befreit.
Für den Prozess vor dem Traunsteiner Landgericht sind sechs Verhandlungstage vorgesehen. Gegen einen der beiden Ehemänner kann das Hauptverfahren am Montag noch nicht beginnen, da er wegen einer Erkrankung nicht verhandlungsfähig ist. Die Urteile sollen am 23. März verkündet werden.
Die geständigen Angeklagten, allen voran der 74 Jahre alte Drahtzieher aus Chieming, gingen bei dem Verbrechen mit großer krimineller Energie vor. So fesselten sie ihr Opfer in dessen Wohnung in Speyer und klebten ihm neben dem Mund auch noch ein Nasenloch zu. In einer aus mehreren Umzugskartons zusammengebauten Kiste brachten sie den Mann mit einer Sackkarre zum Auto. Im Kofferraum fuhren sie den 56-Jährigen Richtung Chiemsee. Als er bei einem Stopp fliehen wollte, prügelten sie ihn in den Kofferraum zurück. Der Steuerberater brach sich dabei zwei Rippen.
Im Haus des 74-Jährigen und dessen Frau hatten sie eine Art Verlies mit vergittertem und verdunkeltem Kellerfenster vorbereitet, in das sie ihr Opfer sperrten. In der Garage zwangen die fünf mutmaßlichen Täter den Mann laut Anklage, mehrere Schreiben zu unterzeichnen, in denen er die Rückzahlung der zusammen knapp 2,5 Millionen Euro zusicherte. Auf einem Fax an die Adresse eines Schweizer Treuhänders gelang es der Geisel jedoch, die Polizei auf sich aufmerksam zu machen. Am vierten Tag seiner Entführung wurde der Anlageberater von einem Sondereinsatzkommando befreit.
(jk/dpa)
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