Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU): "Das bestätigt meine seit Jahren vertretene Linie."
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen ist bei Hamburgs Sozialverbänden und bei der Politik auf Zustimmung gestoßen. Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU) erklärte am Dienstag: „Das bestätigt meine seit Jahren vertretene Linie, dass wir künftig auch für Kinder und Jugendliche eigenständig ermittelte Regelsätze brauchen, die sich an ihrem Bedarf orientieren.“
Hamburgs Linke fühlten sich durch die Entscheidung der Karlsruher Richter ebenfalls bestätigt. Auch der Paritätische Wohlfahrtsverband Hamburg und die Diakonie Hamburg zeigten sich erfreut über das Urteil. Danach muss die Bundesregierung die Regelsätze für alle gut 6,5 Millionen Hartz-IV-Bezieher nun neu berechnen und damit noch höhere Sozialausgaben einplanen.
Die bisherige Regelung verstoße gegen das Grundgesetz, entschied das Bundesverfassungsgericht. Besonders für Kinder in Hartz-IV- Familien könnte es nun mehr Geld geben. Deutschlands höchste Richter ließen aber offen, ob Bezieher des Arbeitslosengeldes II generell höhere Leistungen bekommen müssen. Die noch von der rot-grünen Bundesregierung eingeführte Berechnungsbasis sei nicht nachvollziehbar. Die Kalkulation sei nicht transparent und orientiere sich nicht genug an der Realität. Der Gesetzgeber muss nun bis Ende des Jahres eine Neuregelung schaffen.
Der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene liegt derzeit bei 359 Euro monatlich, bei Inkrafttreten des Gesetzes Anfang 2005 waren es noch 345 Euro. Bei Kindern und Jugendlichen sind die Leistungen gestaffelt, und zwar ausgehend vom Regelsatz: Unter sechs Jahren gibt es 60 Prozent (215 Euro), unter 14 Jahren 70 Prozent (251 Euro), darüber 80 Prozent (287 Euro).
Hamburgs Sozialsenator Wersich betonte, dass es mit der Versorgung Bedürftiger allein nicht getan sei. Es gelte etwa die Eltern so zu fördern, dass sie ihr Leben selbst in die Hand nehmen können. „Für die Kinder bedeutet das: Investieren in Sprachförderung, Bildung und frühe Förderung, wie zum Beispiel mit den Eltern-Kind-Zentren“, sagte der Senator. Hamburgs DGB-Chef Uwe Grund sieht in dem Urteil eine sozialpolitische Chance. „Ungenügende soziale Leistungssätze hier und Billiglöhne dort sind für mich zwei Seiten derselben Sache, der Missachtung der Menschenwürde zugunsten der Überhöhung wirtschaftlicher Werte.“
Nach Ansicht des Geschäftsführers des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Joachim Speicher, ist das Urteil eine „schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber“. Hartz IV sei „Armut per Gesetz. Damit muss endlich Schluss sein.“ Der Wohlfahrtsverband forderte erneut höhere Regelsätze und die Wiedereinführung einmaliger Leistungen, damit etwa der Kauf eines Fahrrads oder Nachhilfestunden finanzierbar sind. Nach Einschätzung des Verbandes müssen die Regelsätze für Kinder je nach Altersgruppe auf 276 Euro, 332 Euro und 358 Euro angehoben werden. Derzeit liegen sie bei 215 Euro, 251 Euro und 287 Euro im Monat. Zusätzlich müsse der Staat kostenlose Angebote in den Bereichen Bildung, Sport und Kultur zur Verfügung stellen.
Hamburgs Landespastorin Annegrethe Stoltenberg betonte: „Die Hartz-IV-Regelsätze verstoßen gegen die Menschenwürde.“ Die Diakonie gehe davon aus, dass die Regelsätze nun um mindestens 20 Prozent angehoben werden müssen. Stoltenberg forderte den schwarz-grünen Hamburger Senat auf, jetzt beim Gesetzgeber in Berlin Druck zu machen. „Denn vor allem bei der Kinderarmut liegt Hamburg deutlich über dem Bundesdurchschnitt: Fast jedes vierte Kind unter 15 Jahren ist in Hamburg arm.“ Hamburg müsse darüber hinaus ein kostenfreies Mittagessen in Kitas und Schulen anbieten. „Wir brauchen in Hamburg echte Sozialrabatte für Kinder und ihre Familien: zum Beispiel beim HVV und den Schwimmbädern“, sagte Diakonie-Chefin Stoltenberg.
(dpa)
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