Donnerstag, 18.03.2010

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09.02.2010
ARCHIV: Hammer-Urteil
 

Hartz-IV-Regelsätze müssen neu berechnet werden!

Die bisherige Regelung verstoße gegen die Verfassung, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene müssen neu berechnet werden. Die bisherige Regelung verstößt gegen die Verfassung. Die Berechnung sei nicht transparent genug, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag. Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, bis zum 31. Dezember eine an der Realität orientierte Neuregelung zu schaffen. Ob Bezieher des Arbeitslosengeldes II deshalb mehr Geld bekommen müssen, ließ das Gericht offen.

Bis zu einer Änderung bleibt die bisherige Regelung gültig. Ab sofort können Hartz-IV-Empfänger jedoch einen besonderen Bedarf geltend machen, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird. Damit drohen dem ohnehin schwer verschuldeten Staat in diesem Jahr höhere Ausgaben für Hartz IV. In Deutschland beziehen mehr als 6,5 Millionen Menschen Hartz-IV-Leistungen.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts durfte der Gesetzgeber zur Sicherung eines „menschenwürdigen Existenzminimums“ feste Regelsätze schaffen. Aber deren Berechnung ist nach Ansicht der Karlsruher Richter nicht korrekt gewesen. Sie müsse nun in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf neu erfolgen. Besonders bei Kindern müsse sich die neue Berechnung stärker an der Realität orientieren. Damit waren die Klagen von drei Familien aus Bayern, Hessen und Nordrhein- Westfalen erfolgreich.

Der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene liegt derzeit bei 359 Euro monatlich, bei Inkrafttreten des Gesetzes Anfang 2005 waren es noch 345 Euro. Bei Kindern und Jugendlichen sind die Leistungen gestaffelt, und zwar ausgehend vom Regelsatz: Unter sechs Jahren gibt es 60 Prozent (215 Euro), unter 14 Jahren 70 Prozent (251 Euro), darüber 80 Prozent (287 Euro).

Hamburgs Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU) hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV-Regelsätzen begrüßt. "Das bestätigt meine seit Jahren vertretene Linie, dass wir künftig auch für Kinder und Jugendliche eigenständig ermittelte Regelsätze brauchen, die sich an ihrem Bedarf orientieren", erklärte Wersich am Dienstag. Er betonte jedoch, dass es mit der Versorgung Bedürftiger allein nicht getan sei. Es gelte etwa die Eltern so zu fördern, dass sie ihr Leben selbst in die Hand nehmen können. "Für die Kinder bedeutet das: Investieren in Sprachförderung, Bildung und frühe Förderung, wie zum Beispiel mit den Eltern-Kind-Zentren", betonte der Senator.


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