THOMAS HIRSCHBIEGEL, MS/MN/CMB
Nach den Fahndungserfolgen der vergangenen Wochen fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) direkten Zugriff der Polizei auf die Überwachungskameras des öffentlichen Nahverkehrs.
Der Taxifahrer-Mord von Nienstedten und die brutale Schläger-Attacke auf einen 19-Jährigen in einem HVV-Bus in Bahrenfeld. Zwei Gewaltverbrechen, die innerhalb weniger Tage aufgeklärt werden konnten - dank Videoüberwachung in Bussen und Bahnhöfen. Nun fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) direkten Zugriff der Polizei auf die Überwachungskameras des öffentlichen Nahverkehrs - und erntet prompt Widerspruch.
Uwe Kossel, Landesvorsitzender der GdP: "Brutale Schläger müssen schnell erkannt und mit aller Macht verfolgt werden. Zum verbesserten Schutz der Fahrgäste ist es notwendig, dass die Polizei ein unmittelbares Zugriffsrecht auf die Überwachungsanlagen des öffentlichen Nahverkehrs erhält." Eine ähnliche Forderung hatte schon im Dezember vergangenen Jahres Polizeipräsident Werner Jantosch erhoben.
Aktuell ist es so, dass die Polizei bei Straftaten auch ohne richterlichen Beschluss einen nachträglichen Zugriff auf Videomaterial aus Bussen und Bahnen hat. Das wird 24 Stunden lang gespeichert und kann während dieser Zeit als Beweismaterial sichergestellt werden. Die Polizei ist nur eben nicht "live dabei", wenn etwa eine der 950 Kameras auf U-Bahnhöfen eine Straftat aufzeichnet. Darauf zielt die Forderung der GdP und des Polizeipräsidenten.
Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU) drückt sich vor einer klaren Aussage: "Jede technische Weiterentwicklung und Vernetzung von Überwachungsanlagen auf Grundlage der geltenden Gesetze, die dazu beitragen, Täter möglichst schnell zu fassen, sollten wir nutzen."
Koalitionspartner GAL positioniert sich da klarer. GAL-Innenexpertin Antje Möller: "Dass Straftaten durch Videoüberwachung verhindert werden, ist nicht belegt. Ein generelles Zugriffsrecht der Polizei auf Videoaufnahmen zu fordern, macht keinen Sinn. Das wäre, zugespitzt formuliert, ohne Not ein weiterer Schritt in Richtung Überwachungsstaat."
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte, Johannes Caspar, pflichtet der GAL-Politikerin bei: "Videoüberwachung ist kein Allheilmittel. Zur Strafverfolgung stehen die Videobilder der Polizei ohnehin schon zur Verfügung. Außerdem, wer soll bestimmen, welche Bilder die Polizei bekommt. Die Beamten selbst? Der HVV? Oder Dritte?"
Info:
Kameraüberwachung
Vorbild bei der Videoüberwachung ist für viele Polizeien Großbritannien. 4,5 Millionen Kameras überwachen fast jeden Schritt der Briten. London begann 1984 mit dem Aufbau der Kameras und ist heute die bestüberwachte Metropole Europas. Wer einen Tag in London verbringt, wird etwa 300 Mal von einer Überwachungskamera erfasst. Doch nur drei Prozent aller Diebstähle auf offener Straße werden per Video aufgeklärt. Trotzdem sind die Kameras in Großbritannien von der Bevölkerung akzeptiert. Wissenschaftler arbeiten bereits an einer Software, die bei Aufzeichnungen Verbrecher an der Körpersprache erkennt und Alarm schlägt.
Hintergrund: Bus-Schläger stellen sich der Polizei
Fotostrecke: Prügel-Attacke im HVV-Bus
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